Zentralbank

ZB

  • Abkürzung für Zentralbank

Zentralbank, Zusatzbeschäftigung oder Zettabyte - all diese zusammengesetzten Wörter haben eines gemeinsam. Für sie kann das Kürzel „ZB“ stehen. Natürlich könnte an dieser Stelle auch das Wort „Zentralbibliothek“ sein Recht auf die Abkürzung mit „ZB“ einfordern, aber wir sollten es an dieser Stelle damit erst einmal genug sein lassen. Das alle Kandidaten durchaus auch netzförmig auftreten können, ist nur eine weitere kleine Wortspielerei. Aber ganz sicher findet man über alles detaillierte Informationen im „Web“, also im weltweiten Internet.

Auch wenn in den Medien immer wieder von gewerkschaftlichen Auseinandersetzungen und mitunter von höheren Tarifabschlüssen zu hören ist, so ist ein steigendes Lohnniveau ganz sicher nicht flächendeckend in Deutschland, respektive in ganz Europa zu verzeichnen. Trotz lauten Forderungen nach Mindestlohn und anderer aktuellpolitischer Polemik sind in einigen Branchen Arbeitnehmer immer noch gezwungen, als sogenannte Aufstocker ihren Lebensunterhalt über die Mindestsicherung zu bestreiten, also als voll berufstätiger Hartz-IV-Empfänger ein sicher nicht wirklich zufriedenstellendes Dasein zu fristen. Einige suchen sich daher eben Zusatzbeschäftigungen, nicht nur über das Internet. Doch manchmal kann all das auch zur „Zusatzbelastung“ werden.

Ein großer Stolperstein bei solchen „Patchwork-Beschäftigungen“ ist es, den Überblick über die gesamte Sozialversicherungspflicht und die Besteuerung zu behalten. Welche Tätigkeit muss bis zu welchem Tarif wo versteuert werden? Welche Versicherungspflichten bestehen, um welche sich der Arbeitnehmer womöglich selbst kümmern muss? Welche Leistungen sind dann damit abgesichert? Die Liste könnte sicher noch eine Weile fortgesetzt werden. Aber bei all dem bürokratischen Aufwand allein für die Beantragung der Grundsicherung ist ein Arbeitnehmer, der durch seine Zusatzbeschäftigungen und womöglich noch eine zu versorgende Familie ohnehin einen 30-Stunden-Tag bräuchte, sehr schnell überfordert und zudem von Ämtern auch manchmal falsch beraten und damit nochmal zusätzlich belastet. Da sucht man händeringend nach Hilfe. Meistens im Internet.

Ein besonderes Beispiel bildet dabei die Pflegeversicherung. Die bundesweit recht uneinheitlichen Regelungen dazu sorgen immer wieder für Verwirrung. Nicht jeder weiß, dass es eine gesetzliche Pflicht darstellt, sich gegen das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit aus all seinen laufenden Bezügen heraus abzusichern. Dass dieser Punkt der Sozialversicherung immer wichtiger wird, zeigen die aktuellen Studien zu Pflegekosten und Altersarmut. Wie schnell sind die letzten Ersparnisse weg, wenn im Pflegefall zuerst auf das private Vermögen zugegriffen wird, statt Geld- und Sachleistungen aus dem Versicherungsfond zu erhalten. Dazu besteht für jeden Versicherungspflichtigen natürlich auch die Möglichkeit, sich durch eine freiwillige private Zusatzversicherung noch besser gegen all das abzusichern.

Und an dieser Stelle kommt uns das „Web“ wieder zugute. Denn für Pflegeversicherung Vergleich gibt es nichts Effektiveres als eine übersichtliche Online-Abfrage der aktuellen Anbieter-Datenbanken. Damit sich die negativen ZBs in Zukunft in überschaubaren Grenzen halten.

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